Allgemeine Geschäftsbedingungen

Maximilian Schupp, Alte Chaussee 32, 65589 Hadamar („Vercharterer“)

Die folgenden Bedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages, der über ein Hausboot zwischen dem Charterer (Mieter) und dem Vercharterer (Vermieter) abgeschlossen wird. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden vom Charterer als auch allen mitreisenden Personen mit der Buchung anerkannt.

Vertragsabschluss:

Das Zustandekommen des Chartervertrags geschieht durch

1. Die Onlinebuchung des Charterers auf der Website des Vercharterers unter www.lahn.house/kormoran/ oder

2. Durch Buchung via Mail unter Angabe der buchungsrelevanten Daten und Zeiträume.

(Alle zwei Optionen stellen eine Willenserklärung des Charterers dar.)

Nach erfolgreichem Eingang und Bearbeitung der Anfrage erhält der Charterer via Mail eine Buchungsbestätigung. Der Versand der Buchungsbestätigung stellt die Willenserklärung des Vercharterers dar. Mit der Übermittlung der Willenserklärung des Vercharterers tritt der Vertrag endgültig in Kraft.

Der Vertrag kann bei nicht fristgemäßen Zahlungseingang von Seiten des Vercharterers aufgelöst werden. Im Falle des Eintretens einer Auflösung des Vertrages aufgrund von nicht fristgemäßen Zahlungseingang, steht dem Vercharterer eine Entschädigung zu, die im folgenden Absatz genauer definiert wird. Der Vertrag kommt zwischen dem Vercharterer, Maximilian Schupp und dem in der Buchung namentlich genannten Charterer zustande. Eine Weiter- bzw. Untervermietung ist ohne ausdrückliche Erlaubnis des Vercharterers nicht zulässig.

 

Rücktritt des Charterers:

Der Charterer hat das Recht, vor Mietbeginn und ohne Angaben von Gründen vom Mietvertrag durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Vercharterer zurückzutreten.

Erreicht die schriftliche Erklärung den Vercharterer

  • Weniger als 42 Kalendertage vor Mietbeginn, so sind 90% des gesamten Mietpreises zur Zahlung fällig.
  • Weniger als 56 Kalendertage vor Mietbeginn, so sind 30% des gesamten Mietpreises zur Zahlung fällig.
  • Weniger als 90 Kalendertage vor Mietbeginn, so sind 150,00 Euro als Pauschalbetrag zur Zahlung fällig.
  • 90 Tage und mehr vor Mietbeginn, so sind 100,00 Euro als Pauschalbetrag zur Aufwandsentschädigung zur Zahlung fällig.

 

Zahlungsbedingungen:

Nach Vertragsabschluss wird der Charterpreis in einer oder zwei Zahlungen entsprechend nachfolgendem Modell fällig:

Bei Buchung über 40 Tage vor Reiseantritt:

  • Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtpreises fällig 10 Tage nach Vertragsabschluss. Restzahlung 40 Tage vor Reiseantritt.

Bei Buchung 40 – 0 Tage vor Reiseantritt:

  • Gesamtpreis sofort fällig.

Die Zahlungsbedingungen gehen zudem aus den Vertragsunterlagen hervor.

 

Pflichten des Vercharterer:

Der Vercharterer verpflichtet sich, das Hausboot Kormoran zum vereinbarten Termin in einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand für die Charterzeit zur Verfügung zu stellen.

Sollte der Vercharterer aufgrund eines während einer vorangegangenen Vercharterung entstandenen Schadens, Havarie, Sperrung von Wasserstraßen / Schleusen, Streiks oder anderen Gründen nicht in der Lage sein, das Hausboot zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen, so ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Im Rücktrittsfall wird der komplette Mietzins zurückerstattet. Der Charterer erhält in jedem Fall eine Entschädigung in Höhe von 50,00 Euro.

Darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche des Charterers wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen. Außer diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vercharterers.

Die Verfügbarkeit des Hausbootes wird dem Charterer nach Einweisung zu demjenigen Zeitpunkt zuerkannt, indem der Charterer schriftlich anhand des Übernahme- und Übergabeprotokolls bestätigt, dass der Motor und das Boot im Allgemeinen betriebsfähig sind. Der Bootszustand sowie Zustand und Vollständigkeit von Ausrüstung und Inventar werden bei Übergabe gemeinsam von Charterer und dem Vercharterer überprüft und festgestellt.

Verursacht der Charterer einen größeren Schaden, haftet er auch über die Höhe der Kaution (500,00 Euro) hinaus bis zur Höhe der Selbstbeteiligung von 1.000,00 Euro.

Mit Unterzeichnung besttätigt der Charterer die ordnungsgemäße Übergabe des Hausbootes nach Maßgabe des Übernahme- und Übergabeprotokolls. Danach sind alle Einwendungen des Charterers bezüglich Ausstattung und Tauglichkeit des Bootes ausgeschlossen. Vorhandene versteckte Mängel an dem Hausboot Kormoran und an der Ausrüstung berechtigen den Charterer nicht, den Mietzins zu mindern. Außer der Mangel war dem Vercharterer bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt.

 

Versicherung:

Haftpflicht (Schäden an fremden Booten etc.):

Die persönliche Haftpflicht des verantwortlichen Bootsführers ist mitversichert, soweit nicht anderweitig Versicherungsschutz über eine Privat-Haftpflicht-Versicherung besteht. Im Falle eines Haftpflichtschadens ist der Charterer verpflichtet, den Nachweis eines fehlenden Versicherungsschutzes schriftlich zu erbringen im Form einer Erklärung des Charterers oder der Versicherung des Charterers.

Kaskoversicherung (Schäden am Hausboot Kormoran):

Das Hausboot ist vollkaskoversichert. Die Höhe der Selbstbeteiligung beträgt 1.000,00 Euro. Die Die Höhe der Kaution beträgt 500,00 Euro und ist am Tag der Anreise in Bar zu hinterlegen.

Verursacht der Charterer einen größeren Schaden, haftet er auch über die Höhe der Kaution hinaus bis zur Höhe der Selbstbeteiligung in Höhe von 1.000,00 Euro.

Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig (bspw. Trunkenheit) verursacht werden, haftet der Charterer in voller Höhe. Die vom Vercharterer abgeschlossene Versicherung haftet nicht bei Unfällen von an Bord befindlichen Personen und für Schäden an mitgebrachten Gegenständen sowie für den Verlust von zur Bootsausrüstung gehöhrenden Gegenständen.

 

Pflichten des Charterers:

Der Vercharterer behält sich das Recht vor, dem Charterer die Verfügung über das Schiff zu verweigern. Dies tritt in folgenden Fällen ein:

  • Der Charterer verfügt nicht über die vorausgesetzte Eignung / Verfassung zum Führen eines Hausbootes, wie zum Beispiel bei Trunkenheit.
  • Der Charterer nicht mit mindestens 2 Personen während der Reise an Bord sein wird (wobei eine Person mindestens 25 Jahre alt, die zweite Person mindestens 14 Jahre alt sein muss).
  • Wenn nicht mindestens 1 volljährige Person ohne körperliche Einschränkungen zur Besatzung gehört.

Wenn einer der genannten Punkte nicht erfüllt ist, darf der Charterer den Hafen nicht verlassen. Der Charterer verpflichtet sich, das Schiff wie sein eigenes Hab und Gut zu behandeln. Behördlichen Vorschriften muss Folge geleistet werden.

Der Charterer ist im Fall einer Gesetzesübertretung, auch unwissentlich, den Behörden gegenüber persönlich haftbar. Der Charterer haftet für alle Schäden an Schiff und Ausrüstung, auch für Folge- und Ausfallschäden, die von ihm oder seinen Mitreisenden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Der Charterer darf andere Schiffe nicht abschleppen oder bergen und das Charterschiff nur im äußersten Notfall schleppen lassen. Es besteht Fahrverbot zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang.

Weiterhin verpflichtet sich der Charterer zu folgenden Punkten:

  • Grundberührungen des Hausbootes sind dem Vercharterer sofort zu melden
  • bei Meldung äußerst schlechter Wetterverhältnisse (Flutgefahren und sehr starken Strömungen) nicht mehr auszulaufen bzw. den nächstgelegenen Hafen oder eine sichere Ankerbucht aufzusuchen.

Treten während der Reise Schäden am Hausboot oder der Bootsausrüstung (hiermit ist nicht das Inventar wie Geschirr etc. gemeint, sondern die technische Bootsausrüstung) auf, so hat der Charterer den Vercharterer sofort zu informieren, um mit ihm die Reparatur abzustimmen.

Sollte ein kleiner Schaden die Weiterfahrt des Schiffs nicht beeinträchtigen, so muss der Charterer den Vercharterer telefonisch benachrichtigen und bei selbstverursachten Schäden 24 Stunden vor Nutzungsende zum Hafen nach Balduinstein zurückkehren, um die Behebung des Schadens zu ermöglichen, damit die Nutzung für die nachfolgenden Charterer nicht verzögert wird.

 

Rückgabe des Schiffes:

Die Rückgabe des Schiffes in ordentlichem Zustand erfolgt zu den in der Buchungsbestätigung angegebenen Terminen, Uhrzeiten und Orten. Andernfalls kann ein ordentlicher Ablauf der nachfolgenden Übergaben nicht gewährleistet werden. Rückgabeort ist gleichzeitig der Ort der Bootsübergabe in Balduinstein (Lahntalstraße 1). Die Rückgabe sollte aufgrund der folgenden Reinigung durch unser Personal absolut pünktlich erfolgen, da die nächste Übergabe unmittelbar nach Ihrer Abreise erfolgt.

Im Falle einer verspäteten Rückgabe berechnet der Vercharterer 25,00 Euro für die erste angefangene halbe Stunde und 75,00 Euro für jede weitere angefangene halbe Stunde.

Bei der Rückgabe erfolgt durch das Personal des Vercharterers eine Begutachtung und Überprüfung des Hausbootes auf Zustand des Bootes sowie auf Zustand und Vollständigkeit der Ausrüstung & Inventar.

Für vom Charterer verursachte Schäden, Mängel sowie fehlende Ausrüstung & Inventar ist eine Entschädigung zu zahlen, die vom Vercharterer nach §315 Abs. 1 BGB („Bestimmung der Leistung durch eine Partei“) zu treffen ist und von der hinterlegten Kaution abgezogen wird. Die Kautionsminderung schließt nicht aus, dass weitergehende Ersatzansprüche durch den Vercharterer geltend gemacht werden, insbesondere wenn schwerwiegende vom Charterer verursachte Schäden oder eine Havarie verschwiegen worden sind.

Bei grober Überschreitung der vereinbarten Charterzeit verpflichtet sich der Charterer zur Fortzahlung des Charterpreises sowie sonstiger durch die Überschreitung entstehender Kosten. Sollte durch die Überschreitung ein Anschlusscharter verloren gehen, haftet der Charterer für den entstandenen Schaden in voller Höhe.

 

Fahrtüchtigkeit des Schiffes / Mängel unterwegs:

Im Fall einer Betriebs- oder sonstigen Störung hat der Charterer die Hinweise der mitgelieferten Bedienungsanleitung des Hausbootes und der Geräte genau zu befolgen. Störungen aller Art sind dem Vercharterer zu melden und eventuell notwendige Reparaturen werden ausschließlich durch die verbundenen Partnerunternehmen des Vercharterers durchgeführt.

Eigenmächtige Auslagen des Charterers für beispielsweise Reparaturen werden ohne vorherige Genehmigung des Vercharterers nicht erstattet.

Ein ersatzfähiger Schaden für den Charterer entsteht nur in dem Falle, wenn das Hausboot durch eine Störung bzw. durch einen Schaden, der nicht vom Charterer verursacht worden ist, für mindestens 5 Stunden nicht mehr benutzt werden kann.

Ausfallzeiten von weniger als 5 Stunden (ab Eingang der Meldung bei dem Vercharterer) begründen keinen Anspruch auf Schadenersatz, außer den Vercharterer trifft grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Generell zählen als Ausfallzeiten die Zeit zwischen 08:00 Uhr morgens und Sonnenuntergang.

Nötige Einsätze der verbundenen Partnerunternehmen des Vercharterer, die aufgrund vom Charterer oder Mitreisenden selbst verschuldeter Schäden oder Störungen von Schiff oder Ausstattung / Inventar sind kostenpflichtig. Als Grundlage zur Kalkulation dient die ortsübliche Vergütung. Der entsprechende Betrag wird von der Kaution einbehalten.

Im Falle einer Verstopfung der sanitären Anlagen durch Toilettenpapier oder sonstige Gegenstände, wird dem Charterer vom Vercharterer eine Gebühr von 500,00 Euro berechnet. Benutztes Toilettenpapier ist im dafür vorgesehenen Abfalleimer zu entsorgen.

 

Sonstiges:

Parkplätze: Direkt am Heimathafen des Hausbootes in Balduinstein befinden

sich genügend Parkplätze, die kostenfrei zur Verfügung stehen.
Mietpreis: Der vereinbarte Mietpreis umfasst das Hausboot mit geringfügiger Ausstattung. Der Urlauber ist selbst für Bettwäsche und zusätzliche Küchengeräte neben der Basisausstattung verantwortlich. Das Schiff wird mit vollem Tank und ausreichend Treibstoff- und Gasvorrat übergeben. Der Treibstoffverbrauch wird nach dem Reiseende separat abgerechnet.

Führerschein: Für die Schiffsführung auf unserem Hausboot ist kein Führerschein notwendig. Der Charterer erhält bei Reiseantritt eine Kurzeinweisung mit Theorie und Praxis und kann anschließend seine Reise beginnen. Generell gilt es die möglichen Fahrtzeiten zu beachten. Die letzten Schleusen stellen ihren Betrieb um 18:30 Uhr ein (d.h. letzte Schleusung spätestens um 18:15 Uhr). Der Schiffsführer muss nicht die gleiche Person wie der Charterer sein.

Einweisung: Sie werden von unserem Team sorgfältig eingewiesen.

Fahrgebiet: Die Lahn von Lahn-Kilometer 70 – 136 (Dehrn – Lahnstein)

Rückgabe des Schiffes: Am Ende der Reise muss das Hausboot in einem ordentlichen Zustand an den Vercharterer zurückgegeben werden. Bei nicht ordnungsgemäßer Rückgabe (besenreiner Innenraum, entsorgter Müll und gespültes Geschirr) muss vor Ort eine Reinigungsgebühr in Höhe von 50,00 Euro gezahlt werden. Bei groben Verschmutzungen (wie beispielsweise Flecken in den Sitzmöbeln) behalten wir uns eine zusätzliche Reinigungsgebühr vor.

Gerichtsstand und Erfüllungsort: Gerichtsstand und sonstiger Erfüllungsort ist Limburg an der Lahn. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Sollten Teile dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen.
Datenschutz: Sollte innerhalb des Internetauftrittes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher Daten (Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail Adresse) bestehen, so erfolgt die Eingabe und Preisgabe dieser Daten auf freiwilliger Basis des Nutzers. Die Daten werden streng vertraulich behandelt und werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Erhebung der Daten dient zur Abwicklung und Information der Nutzeranfragen.